Bürgermeister Dittmann und Kämmerer Wesker haben in der vergangenen Ratssitzung am 30.10.2024 den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2025 eingebracht. Besonders Ernüchternd: Das Ergebnis für die laufende Verwaltungstätigkeit weist einen Fehlbetrag von rund 5,8 Millionen Euro auf, welcher nur durch Rücklagen ausgeglichen werden kann. Die Ausgleichrücklage weist derzeit einen Bestand von 32 Millionen Euro auf. Allerdings sind auch in der fortlaufenden Planung für die Folgejahre bis 2028 teils noch größere Defizite vorgesehen, die die Ausgleichsrücklage immer weiter schmälern.
Gleichzeitig ist vorgesehen, insbesondere für Investitionstätigkeiten, weitere Kredite aufzunehmen. Anders als in der Privatwirtschaft bedeutet dabei allerdings nicht, dass diese Investitionen in Zukunft Gewinne abwerfen, sondern dienen der öffentlichen Daseinsfürsorge und beanspruchen für den laufenden Betrieb weitere finanzielle Mittel. Der Schuldenstand soll sich in den nächsten drei Jahren mehr als verdoppeln, von derzeit rund 40 Millionen Euro auf 92 Milionen Euro im Jahr 2027.
Diese Entwicklung der Schulden erfüllt uns mit Sorge, da diese von künftigen Generationen ausgeglichen werden müssen. Investionen in Kindergärten, Schulen und Barrierefreiheit sowie in Klimaschutz und Klimaanpassung bieten für uns ausdrücklich kein Sparpotenzial. Bei anderen Investionen müssen tragbare Lösungen gefunden werden, die nicht zwingend auf einen vollständigen Verzicht hinauslaufen.
Zu Konsolodierung der Finanzsituation haben bzw. hätten wir in der Vergangenheit folgende Maßnahmen ergriffen:
Verzicht auf Haushaltsanträge
In den vergangenen Haushaltsberatungen haben wir keine Änderungsanträge aus unserer Fraktion eingebracht, die meist auf höhere Ausgaben hinauslaufen. Daraus wurde uns von Seiten anderer Fraktionen, die selbst ihre Anträge durchbringen wollten, „Arbeitsverweigerung“ vorgeworfen.
Bereitschaft zur Anpassung der kommunalen Steuern
Bei der Festlegung des Hebesatzes für kommunale Steuern hat sich Stadtlohn immer an den fiktiven Steuersätzen des Landes orientiert, der leicht unterhalb des Landesdurchschnittes liegt. Kämmerer Wesker hat im Jahr 2021 vorgeschlagen, den Hebesatz auf den Kreisdurchschnitt anzuheben. Diesen Vorstoß haben wir als einzige Fraktion für vertretbar gehalten, wurde allerdings aufgrund des Drucks der anderen von der Verwaltung zurückgezogen.
Neubaus und Betrieb einer Stadthalle durch einen Investor
Der Neubau einer Stadthalle würde einen zweistelligen Millionenbetrag beanspruchen, der Betrieb zusätzlich ein sechstelliger Eurobetrag jährlich. Das ganze für eine Halle, die gefühlt 90% der Zeit ungenutzt dasteht. Für uns ist diese Art des Betriebs ökonomisch auf Dauer nicht tragbar und rechtfertigt auch nicht die Folgen eines solchen Baus in der Fläche und ggf. auch Natur (z.B. beim Neubau am Berkelufer). Zur besseren Auslastung und zur Baukostenreduzierung konnten wir den Verwaltungsvorschlag folgen, einen Neubau an einen privaten Investor zu übertragen, wenn der Neubau und Betrieb in enger Absprache mit der Stadt erfolgt und somit das derzeitige Nutzungsspektrum (insbesondere für Vereine und Verbände) gesichert ist, z.B. durch ein vetraglich festgelegtes „Vor-Miet-Recht“. Das nötige Know-How zum gewinnbringenden Betrieb einer solchen Veranstaltungsstätte hätten wir in der Stadtlohner Veranstaltungsbranche gesehen, wenn diese auch zum Betrieb einer solchen Halle bereit gewesen wäre. Aber auch hier konnte wir als einzige Fraktion dem Verwaltungsvorschlag folgen, der letztendlich zurückgezogen wurde.
Uns ist bewusst, dass diese und andere tendenziell eher unpopuläre Entscheidungen gewesen wären, die wir aber in Anbetracht der Haushaltslage, unabhängig von der Kommunalwahl 2025, ganz bewusst eingegangen wären.
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